Allgemeine Hinweisen zur Rechtssprechung
 
Jeder Bürger von Dunkelwald ist frei und hat ein Recht auf eine gerechte Verhandlung (Hinweis: dieses Recht gilt auch für Gäste die sich im Land aufhalten) sei es als Kläger oder Angeklagter.
Recht sprechen darf jedes Ratsmitglied, jedes Mitglied des Ordens der leuchtenden Sonne oder vom Rat oder dem Orden ernannte Vertreter.
 
Auszug aus dem Gesetzestext:
Jedem ist das tragen von Waffen gestattet, allerdings darf keine Waffe blank gezogen werde, ohne das das Kriegsrecht ausgerufen wurde. Je nach schwere des Vergehens kann eine längjährige Einkerkerung als Strafe folgen.
Wer des Mordes schuldig ist wird hingerichtet.
Spionage und Landesverrat können, je nach schwere des Vergehens, ebenfalls mit dem Tod bestrafft werden.
Jeder darf Handel treiben sofern er die anfallenden Steuern und Zölle an die Handelsorganisation abführt.
Der Handel mit Giften ist verboten.
Wegelagerei, Räubertum, Erpressung und Diebstahl sind verboten.
Das Ausüben nekromantischer Künste wird mit dem Tod bestraft.
Das Anbeten dunkler Götter kann ebenfalls mit dem Tod bestraft werden.
Jegliche Magie darf niemals zum Schaden eines Anderen gewirkt werden.
 
Bei allen Vergehen, die nicht mit dem Strafmaß beschrieben sind, entscheidet der Richter nach eigenem Ermessen.